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Durch professionelle Energieberatung ist es möglich:
→ Ihre Energiekosten bis zu 70% zu senken
→ Die Kosten der energetischen Baumaßnahmen zu amortisieren
→ Einen Beitrag für die Umwelt durch CO2 Einsparung zu leisten
→ Den Wert Ihrer Immobilie zu steigern
→ Fördergelder zur Finanzierung der Baumaßmaßname zu beantragen die energetische Modernisierung in einem Energieausweis zu bescheinigen (Voraussetzung für eine effektive Vermietung und/ oder einen Verkauf).

Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung befasst sich der Wärmeschutz nicht nur mit der Gebäudehülle, sondern auch mit der Anlagentechnik. Die Thematik ist sehr umfangreich und Bedarf einer großen Erfahrung im Bereich der Bauphysik, Gebäudekonstruktion und technischer Gebäudeausrüstung. Der Gesetzgeber schreibt für Neubauten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden energetische Mindestanforderungen vor. Diese Anforderungen werden u.a. in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im „Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG“ geregelt. Die Energieeinsparverordnung wird in regelmäßigen Abständen verschärft, um die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten. Mittlerweile ist die Energieeinsparung 2014/2016 aktuell.

All diese Bereiche werden von uns abgedeckt, damit für Sie die richtige Gebäudekonfiguration geplant und errichtet werden kann.

Altbausanierung
Besonders bei der Altbaumodernisierung sind eine Fülle von Entscheidungen zu treffen: Welche Arbeiten sind am dringendsten? Welche Fördermittel gibt es? In welcher Reihenfolge muss saniert werden? Wo liegen Einsparpotentiale? Müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden? Als Architekten und Energieberater stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Bei allem was wir Vorschlagen, bewahren wir stets Augenmaß. Ein Vorschlag ist nur hilfreich, wenn er realisierbar, bezahlbar und tragfähig ist.

Im Rahmen der Energieberatung wird festgestellt, wieviel Energie für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung aufgewendet werden muss und welche Gebäudeteile für erhöhten Energieverbrauch verantwortlich sind. Bei einem Ortstermin werden neben allgemeinen Angaben, Daten von Gebäudehülle, Heizsystem und Warmwasserbereitung aufgenommen. Die ermittelten möglichen Schwachstellen an Gebäudehülle und Bausubstanz werden in einem umfassenden Energieberatungsbericht dokumentiert und bewertet.

Dieser Bericht ist die Grundlage für weitere, individuelle Sanierungsvorschläge, die immer unter wirtschaftlich sinnvollen Gesichtspunkten erstellt werden, auch unter Berücksichtigung von Förderprogrammen. Die Energieberatung und die individuelle Sanierungsvorschläge führen gezielt zur energetischen Verbesserung des Gebäudes.

Neubau
Bei Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäuden sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2014/ 2016 und des Erneuerbare Energie Wärmegesetz einzuhalten.

Es gibt verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten für energetisch optimierte Gebäude,- von der hoch wärmegedämmten Außenhülle, über Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, unterschiedlichste Wärmeschutzverglasung bis hin zu Holzpelletheizungen, Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Da es sich bei den Berechnungen um ein bilanzierendes Verfahren handelt, können verschiedene Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Die Möglichkeiten sind weitreichend und immer auch mit den Förderprogrammen abzustimmen.

Energieausweis
Mit der “Energieeinsparverordnung 2007” (EnEV 2007) wurde beschlossen, den Energieausweis nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude einzuführen.  Der Ausweis stellt die Energieeffiziens eines Gebäudes da, sodass verschiedene Gebäude energetisch miteinander verglichen werden können.

Ein Energieausweis muss erstellt und vorgelegt werden bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit.

Den Energieausweis gibt es, je nach Anforderung, in zwei unterschiedlichen Varianten.

Die Basis für den Bedarfsausweis ist die Untersuchung der neu geplanten oder vorhandenen Bausubstanz und Haustechnik. Hieraus wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten.
Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der Nutzer erfasst. Ein sparsames Nutzerverhalten wirkt sich positiv, ein verschwenderisches Verhalten negativ aus. Eine Bewertung der energetischen Gebäudequalität erfolgt hierbei nicht.