Durch professionelle Energieberatung ist es möglich:
→ Ihre Energiekosten bis zu 70% zu senken
→ Die Kosten der energetischen Baumaßnahmen zu amortisieren
→ Einen Beitrag für die Umwelt durch CO2 Einsparung zu leisten
→ Den Wert Ihrer Immobilie zu steigern
→ Fördergelder zur Finanzierung der Baumaßmaßname zu beantragen die energetische Modernisierung in einem Energieausweis zu bescheinigen (Voraussetzung für eine effektive Vermietung und/ oder einen Verkauf).
Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung befasst sich der Wärmeschutz nicht nur mit der Gebäudehülle, sondern auch mit der Anlagentechnik. Die Thematik ist sehr umfangreich und Bedarf einer großen Erfahrung im Bereich der Bauphysik, Gebäudekonstruktion und technischer Gebäudeausrüstung. Der Gesetzgeber schreibt für Neubauten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden energetische Mindestanforderungen vor. Diese Anforderungen werden u.a. in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im „Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG“ geregelt. Die Energieeinsparverordnung wird in regelmäßigen Abständen verschärft, um die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten. Mittlerweile ist die Energieeinsparung 2014/2016 aktuell.
All diese Bereiche werden von uns abgedeckt, damit für Sie die richtige Gebäudekonfiguration geplant und errichtet werden kann.